Artikel 4 Antrag

Der Antrag hat zu enthalten: ein Gesuch auf Behandlung der internationalen Anmeldung, die Bestimmung des Vertragsstaats oder der Vertragsstaaten, in denen Schutz für die Erfindung begehrt wird, den Namen des Anmelders und des Anwalts, die Bezeichnung der Erfindung, den Namen des Erfinders, für jede Bestimmung ist die Gebühr zu zahlen. Die Bestimmung bedeutet, daß das Schutzbegehren auf die Erteilung eines Patents in dem oder für den Bestimmungsstaat gerichtet ist.
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